Corona-Verhaltensregeln für den Fischereiverein Forchheim-Obermässing e.V.
HYGIENEREGELN Corona:
Fischereiverein Forchheim-Obermässing e.V.
Stand: 02.01.2021
Mindestabstand von 1,5 m einhalten!
Das gilt in allen Situationen und sowohl gegenüber den Gästen, Kindern als auch gegenüber Vereinsmitgliedern.
▪ Denken Sie an die Einhaltung des Abstands z.B. auch am Pass oder in Durchgängen etc.
▪ Achten Sie darauf, dass sich z.B. in den Geräteräumen, Pergolabereichen- und der Fischerhütte immer nur so viele Vereinsmitgliedern aufhalten, dass der Abstand gewahrt werden kann.
Mund-Nase-Schutz benutzen!
▪ Wo das Abstandhalten nicht möglich ist und auch keine räumliche Abtrennung vorhanden ist, tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung.
▪ In einigen Bereichen mit Kontakt zu anderen Mitgliedern oder Gästen ist das ständige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gesetzlich vorgeschrieben. Halten Sie sich daran und folgen Sie den Anweisungen des Hüttenwirts, Jugendleiters, Gewässerwarte oder Vorstands.
▪ Auch bei Tätigkeiten, die Sie mit einem Vereinsmitgliedern oder einem Besucher gemeinsam ausführen, müssen beide eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Mund-Nase-Schutz und sonstige Schutzausrüstung richtig benutzen und pflegen!
▪ Mund-Nase-Bedeckung und andere Schutzausrüstung (z.B. Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Schutzkleidung) darf immer nur von einer einzigen Person benutzt werden.
▪ Setzen Sie die Mund-Nase-Bedeckung korrekt auf und ab. Das bedeutet: Hände waschen, richtig platzieren, bei textiler Maske („Alltagsmaske“) Innen- und Außenseite möglichst nicht berühren
▪ Pflegen Sie die Mund-Nase-Bedeckung richtig. Das bedeutet bei textiler Maske („Alltagsmaske“): Nach einmaliger Nutzung heiß (mind. 60 °C, besser 95°C) waschen und vollständig trocknen
▪ max. Tragedauer nach Herstellerangaben beachten. Bei textiler Maske („Alltagsmaske“): Durchfeuchtete Maske umgehend austauschen
▪ Herstellerhinweise beachten
Händehygiene einhalten!
Bei Veranstaltungen sind das Waschen und Desinfizieren der Hände und der richtige Hautschutz immer wichtig – jetzt aber ganz besonders. Waschen und Desinfizieren Sie Ihre Hände häufiger und intensiver, insbesondere auch nach dem Abräumen von Trinkflachen, Gläsern, Geschirr oder Besteck.
▪ Waschen Sie die Hände richtig und gründlich (vgl. Anleitung „Hände waschen“)
▪ vor Beginn jeder Veranstaltung, nach Beendigung von Reinigungsarbeiten, nach dem Toilettenbesuch, vor dem Wechsel der Tätigkeit, nach dem Abräumen von Trinkflaschen und Geschirr, nach der Bearbeitung sensibler Lebensmittel
▪ Desinfizieren Sie die Hände mehrmals täglich, z.B. nach dem Toilettenbesuch
▪ Benutzen Sie bei groben Reinigungsarbeiten Einmalhandschuhe. Ziehen Sie diese richtig an und aus und wechseln Sie sie rechtzeitig.
▪ Beachten Sie die sonstigen Regeln der Händehygiene peinlich genau (kurze, saubere Fingernägel, kein Handschmuck, kleine Wunden rechtzeitig abdecken).
▪ Pflegen Sie die Haut Ihrer Hände, damit kleine Risse entstehen.
▪ Fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht.
Nies- und Hustenetikette wahren
Achten Sie darauf, dassbeim Husten oder Niesen kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht wird (vgl. Anleitung Nies- und Hustenetikette).
Halten Sie beim Husten oder Niesen möglichst Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten: Hände waschen.
Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Nicht die Hand vor den Mund halten.
Kleidung hygienisch reinigen und aufbewahren
Waschen Sie Ihre Kleidung regelmäßig und hygienisch, mind. mit 60°C, besser mit 95°C.
Bewahren Sie Arbeitskleidung und Alltagskleidung getrennt voneinander auf.
Direkten Handkontakt vermeiden!
Vermeiden Sie den direkten Handkontakt zu Personen und Gegenständen.
Gästen, Besuchern und Vereinsmitgliedern nicht die Hand schütteln.
Falls mit Bargeld gezahlt wird: Lassen Sie sich das Geld nicht direkt in die Hand geben, sondern über eine Ablage (z.B. Tablett) überreichen
Auch bei der Übergabe anderer Gegenstände sollte der direkte Kontakt möglichst vermieden werden.
Auf Körperkontakt verzichten!
Auch sonstiger Körperkontakt, z.B. Umarmungen, Schulterklopfen etc. müssen gegenüber Vereinsmitgliedern und Gästen unterbleiben.
Betriebshygiene und Dokumentationspflichten einhalten!
Die genaue Einhaltung des HACCP-Konzeptes immer wichtig – jetzt aber ganz besonders. Einige Hygieneregeln und Dokumentationspflichten wurden im Verein verstärkt. Halten Sie diese Vorgaben immer genau ein. Dokumentieren Sie die Anwesenheiten.
Nicht krank zur Arbeit oder zu Vereinsveranstaltungen!
Wenn Sie sich krank fühlen, dürfen Sie nicht zur Vereinsveranstaltungen kommen bzw. nicht fischen. Informieren Sie Ihren Vorstand und melden Sie sich ordnungsgemäß krank. Vor Wiederantritt der Vereinsarbeit und Teilnahme an Vereinsveranstaltungen ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.
Bei Corona-Verdacht den Vorstand informieren
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie mit dem Coronavirus infiziert sein könnten (typische Atemwegssymptome oder Kontakt zu einer infizierten Person), informieren Sie umgehend Ihren Vorstand bzw. seinen Stellvertreter. COVID 19 ist eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Wenn Sie infiziert sind, müssen Sie und alle Ihre Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne bleiben. Ihr Vorstand wird Ihnen die weiteren Schritte mitteilen.
Ihr Schutz und der Schutz unserer Gäste, Besucher und Mitglieder vor einer Corona-Infektion ist uns wichtig. Wenn Sie und alle Vereinsmitgliedern diese Verhaltensregeln einhalten, ist das Risiko einer Ansteckung minimiert.
Sollten Sie einer Risikogruppe angehören, insbesondere eine Vorerkrankung haben, die das Corona-Risiko erhöht, sprechen Sie bitte mit Ihrem Vorstand darüber.
Vorstand