Schonmaße und Schonzeiten

Erlaubnis zur Fischereiausübung an den Vereinsgewässern

Aktive Mitglieder

Der Fischereiverein Forchheim-Obermässing erlaubt als Fischereipächter den Aktiven Mitgliedern mit der Übergabe des Fangbuchs, in folgenden Fischwasserstrecken mit zwei Handangeln zu fischen:

1. Schwarzach Rohr bis Obermässing einschl. Altwasser Rohr

2. Oberer Schlosserweiher bei Ohausen

3. Unterer Schlosserweiher bei Ohausen

4. Winterung bei Ohausen

5. Großer Richthofer Weiher

6. Herrenweiher Sulzkirchen

7. Unterer Röckersbühler Weiher

8. Mittlerer Röckersbühler Weiher

9. Gänsmühler Weiher bei Hofen

10. Mühlbachweiher bei Forchheim

12. Großer Kiesenhofener Weiher

Passive Mitglieder

HINWEIS: Gastfischer ( nur mit gültigen Fischereischein) können mit Tageskarten nur für die Schwarzach bei Obermässing angeln.

Die übrigen Vereinsgewässer sind den Vereinsmitgliedern vorbehalten.

Fangbeschränkungen
für Vereinsgewässer

1. In allen Gewässern dürfen pro Jahr insgesamt nur 5 Raubfische (Hecht, Zander, Waller) gefangen werden, allerdings nur 1 Raubfisch pro Woche.  Woche ist von Montag bis Sonntag. Waller aus der Schwarzach zählen nicht.

2. In jedem Gewässer dürfen pro Tag zwei Fische folgender Art gefangen werden: Karpfen, Schleie, Forelle.

3. Je Fischweiher dürfen pro Jahr insgesamt nur 5 Karpfen und Schleien gefangen werden.

4. Andere Fische, außer den genannten, unterliegen keiner Fangbeschränkung.

5. Vereinsinterne Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten.

Vorgeschriebene Mindestgröße Schonzeit
Barbe ganzjährig gesperrt (Artenhilfsprogramm)
Hecht – Weiher 60cm 1. Januar bis 30. April
Hecht – Schwarzach 60cm1. Januar bis 30. April
Schleie 28cm
Karpfen 35cm
Aal
50cm
Bachforelle 28cm 1. Oktober bis 28.Februar
Regenbogenforelle 28cm 15. Dezember bis 15.April
Grasfisch 50cm
Zander – Weiher50cm 1. Januar bis 30. April
Zander – Schwarzach 50cm1. Januar bis 30. April
Waller (in den Weihern)70cm 1. Januar bis 30. April
Rutte 40cm

Mindestgrößen und Schonzeiten 

Für alle nicht aufgeführten Fischarten gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten des Bayerischen Fischereigesetzes und der Bezirksfischereiverordnung des Bezirkes Oberpfalz bzw. Mittelfranken.

Ganzjährig geschützte Tierarten
Bachneunauge, Bartgrundel, Bitterling, Flußneunauge, Kilch, Lachs, Maifisch, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Stichling, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Stichling, Stör, Streber, Strömer, Zingel, Zope sowie alle Muschelarten, Stein- und Edelkrebse.